Die Geschichte des Dorfes und der Hofmark Höhenrain

Um die Geschichte eines Hofes zu verstehen, muß man die Geschichte des Dorfes und der Hofmark kennen lernen, um die Umwelt unser Altvorderen zu begreifen. Mitte des 12.Jahrhunderts, 1127, 1147 und 1156 ist das Ministerialengeschlecht des Ulrich von Hechenrhain im Gefolge der Grafen von Valley nachgewiesen. Nach dem Aussterben der Grafen von Valley erscheinen die Höhenrainer als Gefolgsmänner der Wittelsbacher. Der Besitz der Herzöge von Bayern weist im Herzogsurbar schon 1270/80 ein Beneficium auf, mit dem der Höhenrainer belehnt war. Im 14. und 15. Jahrhundert waren die Ritter von Höhenrain Pfleger und Richter zu Kling und Wasserburg, den zwei größten Landgerichten der damaligen Zeit. Georg von Höhenrain wurde Erbe der Waldecker zu Miesbach und konnte so erheblich an Macht gewinnen. Ohne Erben ging der Besitz an seine Tochter, doch dann folgen mehrfache Verkäufe. Schließlich erzwang Herzog Wilhelm IV. von Bayern im Jahr 1538 die Übergabe der Hofmark und verlieh sie 1544 an Georg von Taufkirchen mit Schloß und Hofmark, jedoch nur mit der niederen Gerichtsbarkeit. Bis 1621 waren die Taufkirchner Hofmarksherren, dann folgen die Grafen von Törring und später Graf Dietrich Kiluen von BeIasy. Von 1720 bis 1742 kam die Hofmark in den Besitz des reichen Johann Georg Messerer, churfürstl. Heereslieferant und Direktor des gesamten Salz- und Bräuwesens in Bayern. Dessen Erbe war dann Antonius Edler von Kern. Die Familie von Kern besaß die Hofmark bis 1838, doch hatte sie alle Einnahmepfründe der 87 grundbaren Höfe und Anwesen durch die Staatsreform unter Graf Montgelas verloren und gleichzeitig auch 1813 Patrimonailgerichtsbarkeit, so daß der Besitz wegen völliger Verschuldung unter Verwaltung (Admistration) gestellt werden mußte. Das Schloß mit seinen Besitzungen erwarb 1830 die Kurfürstin-Witwe Leopoldine, später verheiratete Gräfm Arco. So kam es im Erbgang an die Grafen Arco Zinneberg (ab 1848), die aber bereits 1857 weiter verkauften. Die Zerschlagung des riesigen Besitzes mit 453 Tagwerk Grund ging nun infolge wiederholten Besitzerwechsels rasch vor sich. Damit beginnt aber auch für viele Höhenrainer Anwesen erst die Möglichkeit Land zu erwerben. So entstehen zahlreiche kleinere landwirtschaftliche Betriebe von Handwerkern und Leerhäuslern.
Gerichtsbarkeit und Struktur der Hofmark bis 1813: Ein Gerichtsvorgang aus der Mitte des 15. Jahrhunderts zeugt von einer Kompetenzstreitigkeit über die Zuständigkeit zwischen dem Ehaftsgericht Höchenrhain und dem Kloster Bruck (Fürstenfeldbruck) wegen der acht zum Kloster gehörenden Huben in Thal. Obwohl vermutlich schon im 12. Jahrhundert ein Ehaftsgericht vorhanden war, wurden die Edelmannsfreiheit und die Hofmarks-Gerichtsbarkeit erst 1631 vom bayerischen Kurfürsten erwirkt. 1813 wird Höhenrain Patrimonialgericht II. Klasse, doch dieses geht 1821 an das Landgericht Miesbach und 1832 an das Patrimonialgericht I.Klasse in Maxlrain.Erst 1848 erfolgt die endgültige Aufhebung der Grundherrschaften und damit auch die Auflösung der Patrimonialgerichte. Zu den Hofmarks-Untertanen gehörten 87 Anwesen unterschiedlicher Größe: Sechs 3/4 Höfe, 19 halbe Höfe (sog. Huben), 16 Viertelhöfe (sog. Lehen) und 18 Achtelhöfe (sog. Sölden), die Gilt und Stift zahlten. Dazu kamen weitere 27 Leersölden oder Leerhäusler, meist Tagwerker oder Kleinhandwerker ohne eigenen Grund, die steuerlich ohne Ansatz blieben.
Höhenrain wird eine eigene Gemeinde! Die Auflösung der Grundherrschaft ging sehr langsam vonstatten: Zunächst kam es zur Auflösung der Hauptmannschaften und einer Zusammenfassung in eine Steuergemeinde im Jahr 18o8 durch das sog. Gemeinde-Edikt. Mit der Entstehung des ersten Katasters um 1815 ergaben sich erstmals landeseinheitliche Besteuerungsgrundlagen, da bis dahin der Flächenbesitz außer Ansatz geblieben war. 1812 erfolgt ein neuerliches Gemeindeedikt. 1813 wird das Hofmarksgericht aufgehoben. Eine endgültige verwaltungstechnische Bedeutung kommt den Gemeinden aber erst 1848 zu. Bis dahin gab es den Ortsvorsteher, ab nun aber die Bezeichnung ,,Bürgermeister". Die Gemeindegrenzen deckten sich in Höhenrain völlig übereinstimmend mit den alten Hofmarksgrenzen. Die Hofmark wurde einfach als geschlossener Steuerdistrikt übernommen und zunächst dem Landgericht Miesbach, später dem Bezirksamt Rosenheim zugeteilt. Seit dem Jahre 1900 gehörte dann Höhenrain zum Landkreis ( früher Bezirksamt) Bad Aibling bis zum Jahr 1972. Seitdem wieder zum Landkreis Rosenheim. Endgültig verloren ging dieser historische Bestand aber erst mit der Gemeindegebietsreform 1978, als Höhenrain zu einem Teil der Gemeinde Feldkirchen wird. Einige, sogar recht schöne Grenzsteine finden sich noch hinter Kaps im Walde auf Spielberg zu und im Tal des Tiefenbaches.

Quelle: In Höhenrain zu Hause von Helmut Loose 1994